Klasse B
Mit der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren, ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.
Aber auch Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Bei Ausbildungsbeginn solltet ihr mindestens 16 ½ Jahre alt sein, um die Ausbildung für BF17 (begleitendes Fahren) zu beginnen. Allerdings dürft ihr nach bestandender Prüfung nur in Anwesenheit einer Begleitperson fahren. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres gibt es dann automatisch den „richtigen“ Führerschein.
Startet ihr die reguläre Ausbildung mit 18 Jahren, so solltet ihr mindestens 17 ½ Jahre alt sein. Drei Monate vor eurem achtzehnten Geburtstag könnt ihr die Theorieprüfung,
einen Monat davor die praktische Prüfung absolvieren.
14 mal Theorieunterricht und 12 Sonderfahrten sind Pflicht.
Fahrzeuge für die Ausbildung Klasse B
Alle unsere Fahrzeuge sind klimatisierte Nichtraucher-Fahrzeuge, ausgestattet mit Einparkhilfe, Tempomat und vielem mehr.