Das Projekt „Führerschein mit 17“ (begleitetes Fahren) gibt es seit 2008 auch in Hamburg. Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.
Ablauf
- Die Ausbildung kann mit 16½ Jahren begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
- Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann an ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
- Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
- Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
- Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden
