Führerschein mit 17

Mit 17 Jahren bereits selber fahren, das geht auch in Hamburg

Das Projekt „Führerschein mit 17“ (begleitetes Fahren) gibt es seit 2008 auch in Hamburg. Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.

Ablauf

  • Die Ausbildung kann mit 16½ Jahren begonnen werden
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
  • Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann an ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
  • Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
  • Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
  • Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden

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